Donnerstag & Freitag Testung

Liebe Eltern!

Ab Montag, dem 31.5.2021, dürfen wir lt. Corona-Test- und Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO) – gültig ab 22. Mai 2021, den Kindern, die an der Lollitestung teilnehmen, eine Testbescheinigung ausstellen.

Sollten Sie eine Bescheinigung wünschen, geben Sie dies an dem betreffenden Tag bitte schriftlich der Klassenlehrerin bekannt.

 

(§ 4a Schultestungen

In öffentlichen Schulen, Ersatzschulen oder Ergänzungsschulen im Sinne des Schulgesetzes NRW finden regelmäßige Testungen gemäß den besonderen Bestimmungen der Coronabetreuungsverordnung statt. Den unter Aufsicht getesteten Personen wird auf Wunsch von der Schule eine schriftliche Bescheinigung über das Ergebnis der Testung ausgestellt. Diese steht einem Testnachweis nach § 2 gleich. Bei Testungen mit dem Verfahren der PCR-Pooltestung gilt als Zeitpunkt der Testvornahme der Zeitpunkt der Feststellung des Testergebnisses.)

 

Am Donnerstag, 27.5.2021, testen wir die Notbetreuungskinder mit clinitest, die Kinder im Präsenzunterricht mit dem Lollitest.

Am Freitag, 28.5.2021, testen wir alle Kinder mit dem clinitest.

Sollten Sie dies nicht wünschen, können Sie wie üblich auch eine Bescheinigung über einen Bürgertest (nicht älter als 48 Stunden) anstelle dessen einreichen.

Ab nächster Woche testen wir die Klassen 1 und 2 am Mo und Mi mit dem Lollitest, am Dienstag und Donnerstag Klasse 3 und 4.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Alexandra Wirth, Schulleitung