„Lollitest“ ab Montag, 10.05.2021

Liebe Eltern!

heute haben wir von der Stadt die Information erhalten, dass wir ab Montag, 10.05.2021 wieder mit dem Wechselunterricht starten.

Am Montag startet Gruppe A mit dem Präsenzunterricht.

Bitte melden Sie uns zeitnah Ihren Bedarf für die Notbetreuung und Busfahrten ab nächster Woche. Wir gehen davon aus, dass alle für diese Woche für die Notbetreuung angemeldeten Kinder kommen. Melden Sie uns bitte nur, wenn es Abweichungen gibt. Es wäre gut, wenn nur Kinder in die Notbetreuung kommen, wenn Sie arbeiten oder Ihre Kinder zu Hause nicht gut lernen können.

 

Lollitests

Wir beginnen am Montag mit den Lollitests.

Zu den „Lolli-Tests“ hat das Schulministerium nun weitere Informationen unter https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests zur Verfügung gestellt.

Sie finden dort auch ein animiertes Erklärvideo (https://www.schulministerium.nrw/animiertes-erklaervideo-zum-lolli-test-0) zum Verfahrensablauf des Pooltests sowie ein Erklärvideo zur Durchführung des Lolli-Tests (https://www.schulministerium.nrw/erklaervideo-zum-lolli-test-mit-andre-gatzke-0) .

Bitte schauen Sie sich diese Filme mit Ihren Kindern an. Auch wir werden das Testverfahren natürlich mit den Kindern besprechen.

 

Ergänzend zu den Informationen vom 03.05.2021 ergeben sich daraus noch folgende Erinnerungen/Hinweise:

  • Wichtig: Wir informieren Sie nur, wenn das Testergebnis in der Poolgruppe positiv
  • Wichtig: Sie müssen am Folgetag nach der Testung vor 8 Uhr schauen, ob Sie Nachrichten von uns haben, damit das Einzeltestkit bis 9 Uhr bei uns abgegeben werden kann.
  • Wichtig: Ihr Kind darf nach einer positiven Poolprobe nicht in die Schule kommen.
  • Das Schulministerium weist in Bezug auf die Einzeltestungen nach einer positiven Pool-Testung deutlich darauf hin, dass bei auftretenden Schwierigkeiten in der Nachtestung (Einzeltests werden nicht rechtzeitig eingereicht etc.) die Eltern verpflichtet sind, auf Haus- oder Kinderärzte zuzugehen, damit diese die dann notwendigen Schritte (u. a. PCR-Test veranlassen, Kontaktpersonen feststellen) einleiten können. Die Teilnahme am Präsenzunterricht oder an Betreuungsangeboten der Schule ist in diesem Fall erst wieder nach Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich.
  • Die Kinder, die an der pädagogischen Betreuung teilnehmen, werden im Pool ihrer Lerngruppe getestet.
  • Weitere Informationen unter
  • https://www.schulministerium.nrw/ministerium/03052021-informationen-zu-corona-testungen-den-grund-und-foerderschulen-sowie-den

Wir wünschen uns sehr, dass dieser einfach und sehr schnell zu handhabende Test uns allen hilft, das Infektionsgeschehen besser einzudämmen und gleichzeitig Ihnen und Ihren Kindern größtmögliche Sicherheit für das Lernen in der Schule zu geben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Alexandra Wirth, Schulleitung

 

Ich habe Ihnen einige Fragen/Antworten zusammengestellt:

Was passiert bei einem Positiv-Testergebnis in einem Pool?

Sollte doch einmal eine positive Pool-Testung auftreten, bedeutet das, dass mindestens eine Person der Pool-Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall erfolgt durch das Labor eine Meldung an die Schule bis spätestens 6.00 Uhr des Folgetages. Die Schule informiert umgehend die Eltern der betroffenen Kinder über die vereinbarten Meldeketten. Sie entnehmen am nächsten Morgen zu Hause bei Ihrem Kind eine erneute „Lolli-Probe“ und bringen diese bis 9 Uhr in die Schule, von wo die Einzel-PCR-Proben abgeholt und in das Labor gebracht werden.  Für den Fall einer notwendigen Zweittestung erhält Ihr Kind rein vorsorglich ein separates Testkit zu Beginn der Lollitests für diese Testung zu Hause.

Schülerinnen und Schüler, die einem Pool angehören, der ein positives Testergebnis erhalten hat, gelten als Corona-Verdachtsfälle. Diese Schülerinnen und Schüler bleiben in häuslicher Isolation und dürfen nicht die Wohnung verlassen sowie nicht in die Schule gehen.

Die Vorlage eines negativen Ergebnisses bei der Nachtestung zur Pool-Auflösung oder durch die Vorlage eines von den Eltern veranlassten PCR-Tests über den Hausarzt ist Grundvoraussetzung für die Wiederteilnahme von Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht oder den pädagogischen Betreuungsangeboten.

Ein gutes Schaubild hierzu finden Sie in der Präsentation auf Seite 8: https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/Lolli_Tests_PPP_Kurzfassung_2.pdf

Von dem Verfahren unberührt bleiben die notwendigen Quarantänemaßnahmen, wenn eine Schülerin oder ein Schüler durch die zuständige Behörde als Kontaktperson identifiziert wird.

 

Wie wird der Datenschutz gewährleistet?

Die Pooltestung findet anonymisiert statt.

 

Darf man vor der Entnahme der Probe gefrühstückt haben?

Im Rahmen der Validierung der Methode durch das UKK wurden verschiedene Zeitpunkte der Probenentnahme untersucht. Es macht für die Sensitivität keinen Unterschied, ob die Proben vor dem Frühstück oder eine Stunde danach entnommen werden.

 

Wie erhalten die Schülerinnen und Schüler die Reserve-Abstrichtupfer für die häusliche Nachtestung?

Zu Beginn des Projektes erhält jedes Kind je zwei Individualtupfer („Lollis“) und Individualröhrchen als Reserve. Diese werden bei Positivtestung des Pools von den Eltern am nächsten Tag zur vereinbarten Zeit in die Schule gebracht.

 

Wann dürfen positiv getestete Schülerinnen und Schüler wieder in die Schule?

Eine Teilnahme am Präsenzunterricht ist für Schülerinnen und Schüler möglich, die einen PCR-Einzeltest mit negativem Ergebnis erhalten haben.

 

Wie können Kinder, die in Quarantäne sind, am Unterricht oder an Betreuungsangeboten teilnehmen?

Kinder, die auf Anweisung der zuständigen Behörde (z. B. das Gesundheitsamt) zuhause bleiben müssen, dürfen nicht am Präsenzunterricht oder an Betreuungsangeboten der Schule teilnehmen. Sie erhalten von der Schule Aufgaben im Rahmen des Distanzunterrichts.

 

Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts nach positiver Pool-Testung

Lolli-Test – Ablauf in der Übersicht (Stand: 05.05.2021)