Vorgehen Gesundheitsamt

Liebe Eltern,

an unserer Schule am Teilstandort gibt es ein positiv auf Corona getestetes Kind. Heute Morgen haben wir alle erforderlichen Schritte in die Wege geleitet. Die betroffene Klasse und Türkischgruppe sowie die betroffenen Lehrer sind nach Hause geschickt worden.

Nun stellen Sie sich sicherlich noch Fragen.

Das Vorgehen des Gesundheitsamtes verläuft so:

Man geht von dem Zeitpunkt der Testung oder der ersten Symptome aus. Von diesem Tag an rechnet man 48 Stunden zurück. Alle Erstkontaktpersonen zu der infizierten Person innerhalb dieser 48 Stunden werden in die häusliche Quarantäne geschickt.

Die häusliche Quarantäne beläuft sich auf 14 Tage.

Beispiel: Der Tag, an dem das Kind zuletzt anwesend war, war der 13.3.2020. Dann rechnet man 14 Tage weiter. Das wäre der 27.3.2020. Am Tag danach dürfen die Kinder/Lehrerinnen wieder zur Schule kommen.

Es sind nur die Erstkontakte zur infizierten Person von der Quarantäne betroffen. Das kann z. B. heißen, dass von einer Familie mit 2 Kindern ein Kind in Quarantäne ist und das andere Kind weiterhin zur Schule kommen darf, weil es zu dem infizierten Kind keinen Erstkontakt hatte.

Alle anderen Familienmitglieder sind nicht in Quarantäne. Das heißt, sie können weiterhin arbeiten oder zur Schule gehe, einkaufen, etc., es sei denn, es treten Krankheitssymptome auf.

Für die Kinder/Lehrerinnen in Quarantäne bedeutet dies, dass sie ihr Haus/ihre Wohnung nicht verlassen dürfen.

Anbei ist ein Merkblatt des Gesundheitsamtes, welches weitere Fragen beantwortet.

Dieses Infoblatt wird z.Zt. überarbeitet, da die Adresse der Teststelle nicht mehr aktuell ist.

Die neue Adresse ist:

DRK Teststelle in Kamp-Lintfort, Bendsteg geöffnet montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr.

Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie uns gerne anrufen.

Der Türkischunterricht fällt bis zum 24.11.2020 einschließlich aus. Über weitere eventuell notwendige Stundenplanänderungen werden Sie informiert.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Alexandra Wirth, Schulleitung

Hinweise für Gemeinschaftseinrichtungen – Kreis Wesel