Ende der Maskenpflicht und der Testungen

Liebe Eltern!

 

Wir erhielten gerade eine Schulmail, über deren Inhalt ich Sie in gekürzter Form informieren möchte:

Original:

https://www.schulministerium.nrw/18032022-aenderung-der-regelungen-zum-infektionsschutz-den-schulen

 

1. Maskenpflicht in den Schulen

 

Bis Samstag, 2. April 2022, gilt eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule. Danach endet diese Pflicht.

Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen. Diese Freiwilligkeit bedingt jedoch, dass es für die Schulen weder eine infektionsschutzrechtliche noch eine schulrechtliche Handhabe gegenüber einzelnen Mitgliedern der Schulgemeinde gibt, verbindlich das Tragen einer Maske durchzusetzen.

 

 2. Fortsetzung schulischer Testungen

 

Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.

In den kommenden Wochen soll ein vorausschauender und behutsamer Weg zurück in die Normalität verfolgt werden, bei dem die weitere Entwicklung der Pandemie achtsam im Auge behalten wird. Ziel soll es sein, spätestens bis Mai 2022 alle Einschränkungen, insbesondere die Pflicht zum Tragen einer Maske und die anlasslosen Testungen in Schulen, aufzuheben.

Das anlasslose Testen in allen Schulen und Schulformen wird nach den Osterferien nicht wiederaufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Alexandra Wirth, Schulleitung