WICHTIG: ab 22.02.2021 Wechselunterricht

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Liebe Eltern!

Nun ist die Schulmail gekommen, die regelt, wie sich das Schulleben weiterentwickelt.

In der nächsten Woche (Di, 16.2. – Fr, 19.2.2021) wird es auf jeden Fall noch einmal Distanzunterricht geben. Am Dienstag können Sie dann wie gewohnt die Umschläge an der Schule abholen.

Ab Montag, dem 22.2.2021, werden die Grundschulen dann in einem Wechselmodell wieder in den Präsenzunterricht (regulärer Unterricht in der Schule) zurückkehren. Wir werden Sie im Laufe der kommenden Woche informieren, wie es konkret weitergeht, da wir uns erst schulintern darüber verständigen müssen, welchen Weg des Wechselmodells wir gehen wollen.

Wir planen das Wechselmodell erst einmal für die Zeit bis zum 05.03.2021 (2 Wochen) und schauen, was sich in dieser Zeit ergibt.

Auf die Sitzungen der Klassenpflegschaften und der Schulkonferenz möchten wir im Moment verzichten, um Kontakte zu vermeiden. Sobald es wieder möglich ist, laden wir Sie aber wieder herzlich in unsere Schule ein.

 

Wichtig!!!

Ich bitte Sie dringend um Folgendes: Bitte überlegen Sie sich, ob Sie ab Montag, dem 22.2.2021, für Ihr Kind eine Notbetreuung benötigen, wenn Ihr Kind keinen Präsenzunterricht hat. Melden Sie uns dies bitte bis Dienstag, 16.2.2021, über das beigefügte Formular. Wenn Sie keine Möglichkeit haben, es selbst auszudrucken, können Sie es ab Dienstagmorgen an der Schule ausfüllen. Die Formulare liegen dann aus. Bitte werfen Sie das Formular in den Briefkasten der Schule. Bitte füllen Sie das Formular auch aus, wenn Ihr Kind jetzt schon in der Notbetreuung war. Sollten Sie sich noch nicht sicher sein, melden Sie Ihr Kind bitte vorsichtshalber an. Von der Anzahl der Notbetreuungskinder hängt ab, wie viel Unterricht ich in den Klassen ansetzen kann. Wenn die Anzahl zwischendurch stark ansteigt, muss ich Unterricht kürzen und jede Änderung bringt Unruhe in unser System.

Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass unsere OGS-Kinder und 8-13 Uhr-Kinder an den Tagen, an denen sie Unterricht haben, auch in die OGS/8-13-Uhr-Betreuung gehen. Geben Sie uns ansonsten bitte Bescheid. Es wird für die OGS-Kinder ein warmes Mittagsessen geben.

Für die Kinder in der Notbetreuung gibt es kein Essen. Die Notbetreuung endet zur regulären Unterrichtszeit.

Anmeldung zur Betreuung eines Kindes während des Distanzunterrichts 

 

Erinnerung: Unser Schulpadlet ist ab sofort passwortgeschützt. Das Passwort erhalten Sie von den Klassenlehrerinnen!

 

Bitte denken Sie daran, dass lt. Beschluss der Schulkonferenz am Freitag, 12.2.2021, und am Montag, 15.2.2021, bewegliche Ferientage sind und die Notbetreuung geschlossen ist. Die OGS hat am Freitag für die OGS-Kinder geöffnet, am Montag hat auch die OGS geschlossen.

 

Unsere Schulsozialarbeiterin Frau Junk vom Hauptstandort verabschiedet sich nun in die Elternzeit. Wir sagen ihr herzlichen Dank für die geleistete Arbeit und wünschen ihr alles Gute für die Zukunft! Einen Eltern-Kinder-Abschiedsbrief von ihr finden Sie unter dem Reiter Unsere Schule-Schulsozialarbeit und auf unserem Linden-Padlet.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Alexandra Wirth, Schulleitung

 

 

Hier ist der Wortlaut der Schulmail, ich habe die für uns relevanten Stellen eingefügt.

Regelungen für die Primarstufe (Grund- und Förderschulen)

Ab Montag, den 22. Februar 2021, wird der Unterricht für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen der Primarstufe in Form eines Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht wiederaufgenommen. Dabei sind folgende Rahmenvorgaben zu beachten:

Ø Alle Schülerinnen und Schüler erhalten möglichst im selben Umfang Präsenz- und Distanzunterricht. Dabei sind konstante Lerngruppen zu bilden.

Ø Für das gesamte aus Präsenz- und Distanzunterricht bestehende Unterrichtsangebot gelten auch im Wechselmodell die jeweiligen Stundentafeln und Kernlehrpläne.

Ø In den Präsenzphasen des Unterrichts sollte nach Möglichkeit der Unterricht in Deutsch, Mathematik sowie der Sachunterricht im Vordergrund stehen. Grundsätzlich können jedoch alle Fächer sowohl im Präsenz- als auch im Distanzunterricht erteilt werden.

 Ø Bei den festzulegenden Intervallen zwischen Präsenz- und Distanzunterricht erhalten die Schulen Gestaltungsspielräume und treffen die dafür notwendigen Abstimmungen wie z.B. beim Schülerspezialverkehr mit dem Schulträger.

Ø Angebote des Offenen Ganztags werden noch nicht regelhaft aufgenommen.

Ø Zeitintervalle, bei denen Schülerinnen und Schüler länger als eine Woche lang keinen Präsenzunterricht erhalten, sind unzulässig.

Ø Die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung des Wechselmodells trifft die Schulleitung. Sie informiert hierbei die Schulkonferenz und die Schulaufsicht.

Ø Für Schülerinnen und Schüler, für die die Eltern an den Tagen des Distanzunterrichtes keine Betreuung ermöglichen können, ist eine pädagogische Betreuung in den Räumen der Schule oder anderen vom Schulträger bereitgestellten Räumen zu gewährleisten. Hierfür ist eine Anmeldung erforderlich (Formular siehe Anlage).

Ø Das Angebot steht Kindern mit OGS- bzw. Betreuungsvertrag zu den im Normalbetrieb üblichen Zeiten zur Verfügung. Für Kinder ohne OGS- bzw. Betreuungsvertrag kann sie im Rahmen der Unterrichtszeiten in Anspruch genommen werden. Individuelle Regelungen können vor Ort getroffen werden.

Ø Die regelmäßige Teilnahme an den Betreuungsangeboten ist anzustreben. Ausnahmen können vor Ort entschieden werden.

Ø Es sollen möglichst konstante Betreuungsgruppen gebildet werden, Gruppenzusammensetzungen sind zu dokumentieren. Es ist möglich, dass die Kinder, die an den Betreuungsangeboten teilnehmen, durch die Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Betreuung pro Tag zwei feste Bezugsgruppen haben.

Ø Die erweiterte Betreuung – auf Initiative der Schule – kann weiterhin stattfinden. Das heißt, die Schule bietet Schülerinnen und Schülern, die zu Hause keine lernförderliche Umgebung haben, an, ihre Aufgaben in der Betreuung zu erledigen. Hierbei sollten insbesondere Schülerinnen und Schüler der ersten und vierten Klasse in den Blick genommen werden.

Ø Im Ganztag beschäftigtes Personal anderer Träger kann nach Absprache auch in der Begleitung des Distanzunterrichts in den Räumen der Schule bzw. in der pädagogischen Betreuung eingesetzt werden.

Regelungen für den Sportunterricht

Auch der Unterricht im Fach Sport findet grundsätzlich statt. Zu beachten ist, dass Sportunterricht, wann immer es die Witterung zulässt, im Freien stattfinden soll. Beim Sportunterricht in der Sporthalle ist grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Nur bei Phasen intensiver, körperlicher Ausdaueranstrengung soll auf das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden. Eine detailliierte Übersicht zu den neuen Regelungen zur Durchführung von Sportunterricht in Präsenz sind auf dem Schulsportportal www.schulsport-NRW.de  nachlesbar. Zur Durchführung von Distanzunterricht im Fach Sport und zu Besonderheiten im Hinblick auf den Versicherungsschutz bestehen Informationen, die mit der Unfallkasse NRW abgestimmt sind. Diese Informationen sind ebenfalls unter www.schulsport-NRW.de  abrufbar. Die Sportstätten sind entsprechend zur Nutzung bereitzustellen. Insbesondere für Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase, die Sport als ein

Abiturfach haben, sind die Schulträger aufgefordert – gegebenenfalls mit größerem Einzugsbereich – alle erforderlichen Sportstätten zur Verfügung zu stellen.

Verschiebung von VERA 8 und VERA 3

Die ursprünglich in der Klasse 8 für den Zeitraum vom 2. März bis zum 19. März 2021 vorgesehenen Lernstanderhebungen/Vergleichsarbeiten (VERA 8) werden auf den Beginn des kommenden Schuljahres (frühestens September 2021) verschoben. Dies gilt ebenfalls für die ursprünglich zwischen dem 22. April und dem 5. Mai 2021 vorgesehenen Vergleichsarbeiten in der Klasse 3 der Primarstufe (VERA 3). Frühestens im September 2021 werden diese Lernstanderhebungen dann in den Klassen 4 und 9 durchgeführt. Sie können hiermit den Lehrkräften zu Beginn des kommenden Schuljahres Aufschluss über bestehende Lernlücken ermöglichen. Nähere Informationen zu VERA erhalten Sie in Kürze mit einer gesonderten SchulMail.

Klassenfahrten bis zu den Sommerferien

Bereits aktuell ist die Durchführung von Schulfahrten (BASS 14-12 Nr.2) für die Zeit bis zum 31. März 2021 unzulässig. Wegen der anhaltend pandemiebedingten Unsicherheiten gilt dies ab sofort auch für die Zeit vom 1. April bis zum 5. Juli 2021. Ein entsprechender Runderlass ergeht in Kürze. Mit Runderlass vom 10. Dezember 2020 hat das Land erklärt: Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen werden grundsätzlich die vom Vertragspartner (z.B. Reiseveranstalter, Transportunternehmen, Hotel oder Jugendherberge) rechtmäßig in Rechnung gestellten und nachgewiesenen Stornierungskosten für alle abzusagenden Schulfahrten, die vor dem 24. März 2020 für den Zeitraum 1. November 2020 bis 31. März 2021 gebucht worden sind, übernommen. Dies gilt auch für Schulfahrten, die zwischen den Oster- und den Sommerferien 2021 durchgeführt werden sollten, wenn diese Fahrten vor dem 24. März 2020 gebucht wurden. Zusätzlich werden anfallende Gebühren für Umbuchungen übernommen, wenn hierdurch gegenüber der Absage eine Reduktion der Kosten bewirkt werden konnte oder kann.